„Das Landeswappen zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben Gold über Schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links - in Höhe der oberen fünf Teilungen - im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor.“
Quelle
§ 1 Absatz 1 Hoheitszeichengesetz (des Landes Sachsen-Anhalt) vom 2. Juni 1998, Fundstelle: GVBl. LSA 1998, S. 274, eingeführt durch das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 29. Januar 1991